Neusiegelung von beschädigten Kennzeichen
Details
Wurde ein Kennzeichen durch einen Unfall beschädigt und soll ersetzt werden, benötigen Sie auch ein neues Landessiegel.
Das beschädigte Kennzeichen muss zwingend vor Ort nach Aufforderungen entwertet werden. Daher bringen Sie zu dem Termin bitte das alte Kennzeichen und den Fahrzeugschein / ZB I mit. Ist das Landessiegel an Ihrem Kennzeichen verloren oder stark beschädigt, muss ein Termin über den untenstehenden Link gebucht werden.
Kosten
Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
die gesiegelten Kennzeichenschilder
Für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges für den bisherigen Fahrzeughalter, benötigen Sie:
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
den gültigen HU-Bericht, ggf. den SP-Bericht
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
ein ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (vollständig ausgefüllt und vom Halter unterschrieben)
eine ► Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
Kennzeichenschilder, falls diese wiederverwendet werden sollen