Anträge auf Akteneinsicht
Details
Bauakten umfassen alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben bestehen. Eine Bauakte beinhaltet in der Regel ein grundstücksbezogenes Verfahren. Da an einem Grundstück durchaus mehrere Verfahren hängen können, besteht die Möglichkeit, dass zu einem Grundstück mehrere Bauakten vorliegen.
In diesem Bereich können Sie Akteneinsicht bzw. je nach Digitalisierungsstand eine Übersendung der digitalisierten Bauakten beantragen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Akteneinsicht nur Eigentümern und bevollmächtigten Dritten gewährt.
Kosten
Nach der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Borken beträgt die Gebühr für die Übersendung digitalisierter Bauakten je Akte 15,00 €.
Zusätzlich wird eine Gebühr nach Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung der Aktenauszüge erhoben. Die Gebühr (15,00 €) wird für jede angefangene Viertelstunde Zeitaufwand einer bzw. eines Bediensteten erhoben.
Für Akten, für welche entsprechende Kopien aufbereitet werden müssen, bestimmt sich die Gebühr nach der Anzahl der Arbeitsstunden (je angefangene 0,25 Arbeitsstunde 12,75 €) und nach der Anzahl der Kopien (je Seite ab 0,10 €).

