Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen
Details
Nähere Informationen zu den wesentlichen Rahmenbedingungen und die einzureichenden Unterlagen für Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie Agri-Photovoltaikanlagen im Außenbereich finden Sie in den Informationsblättern im Downloadbereich.
Hinweise
Vor Genehmigungserteilung ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben, dass nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung die Anlage mit den verbundenen Bodenversiegelungen beseitigt wird.
Unterlagen
Welche Unterlagen muss ich zur Bauantragstellung vorlegen?
Bauantragsformular
Baubeschreibung
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Lageplan
Schnittzeichnungen
Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
Erläuterungen zur Erschließung (insbesondere Zufahrten und Löschwasserversorgung)
Nachweis der geprüften Standsicherheit (spätestens zum Baubeginn vorzulegen)
Artenschutzprüfung der Stufe I (ASP I) ist obligatorisch. Gegebenenfalls ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II-III) erforderlich
Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft: Für die Eingriffsbewertung von Freiflächenphotovoltaikanlagen hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken ein Merkblatt erarbeitet
Angaben zur Blendwirkung der Anlage auf Wohngebäude und Arbeitsstätten, die weniger als 100 m entfernt zur Anlage stehen. Gegebenenfalls ist die ergänzende Vorlage eines Gutachtens zu Lichtimmissionen erforderlich. Zur ersten Beurteilung kann z. B. die Ausarbeitung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“, siehe Seite 21 ff. verwendet werden.
Angaben zur Blendwirkung auf die angrenzende Autobahn. Gegebenenfalls ist die ergänzende Vorlage eines Gutachtens zu Lichtimmissionen erforderlich.

