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Anmeldung zur Kindertageseinrichtung

Details

Frühkindliche Förderung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen

Die frühkindliche Förderung bietet Kindern einen geschützten (Spiel-)Raum und ermöglicht es Eltern Beruf und Familie besser zu koordinieren. Der Kreis Borken verfügt über eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten und Angeboten in der Kindertagespflege – auch für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung

Das Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, regelt die weiteren Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung. Eltern haben dabei die Möglichkeit, für ihr Kind wöchentliche Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden zu buchen. Der Elternbeitrag orientiert sich neben diesen Zeiten auch an den Einkommensverhältnissen. Das KiBiz verzichtet auf konkrete Vorgaben über Öffnungszeiten. Darüber entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung und dessen Leitung gemeinsam mit den Eltern. Gleiches gilt für die Frage, wie die Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden grundsätzlich angeboten werden (z.B. vormittags, nachmittags oder als Blocköffnungszeit).

Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Mehr als 2/3 der Kindertageseinrichtungen im Bezirk des Jugendamtes Borken bieten diese integrative Förderung an.

Online-Portal webKita

Die Anmeldungen für Betreuungsangebote erfolgen über unser Online-Portal webKita (www.kreis-borken.de/webkita). Über webKita können Sie sich über verschiedene Betreuungsangebote informieren, Vormerkungen (=„Anmeldungen“) erfassen, Stundenänderungswünsche beantragen und Ihre persönlichen Daten pflegen.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen. Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung.

Das Anmeldeverfahren für die Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Borken startet immer bereits im Oktober des Vorjahres. Anmeldungen für das kommende Kita-Jahr, das am 01.08. startet, sollten also bereits im Oktober des Vorjahres abgegeben werden.

Weiterführende Informationen

Kita-Finder NRW

Das Online-Angebot des Jugendministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der KiTa-Finder NRW, bietet Informationen zu allen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen: aktuell, zentral und einheitlich!

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