Anonyme Beratung im Kinderschutz
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Wenn Ihnen als Fachkraft oder Berufsgeheimnisträger in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten die Situation erörtern. Erscheint die Inanspruchnahme von Hilfen erforderlich, so ist bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme hinzuwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
Darüber hinaus, können Sie sich zur Vorgehensweise bei (vermuteter) Kindeswohlgefährdung anonym beraten lassen. Gegenüber dem Fachbereich Jugend und Familie als öffentlichem Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben Sie Anspruch auf eine anonyme Beratung durch eine Kinderschutz-Fachkraft. Sie können sich dazu direkt an die Koordination Kinderschutz, die Leitung Soziale Dienste oder die Leitungen der Nebenstellen des Kreisjugendamtes wenden.
Die anonyme Beratung dient der interdisziplinären Reflektion und Fachberatung und trägt damit zur Verbesserung der Handlungs- und Entscheidungssicherheit der beteiligten Fachkräfte bei.