Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Förderung für Batteriespeicher

Details

Hinweis: Die Fördermittel sind ausgeschöpft. Es können keine Anträge mehr entgegen genommen werden.

Viele PV-Pioniere stehen vor dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung. Für diejenigen, die Ihre Anlage vor dem 01.01.2007 in Betrieb genommen haben, bietet der Kreis Borken im Rahmen der Allianz für Klimaschutz mehrere Möglichkeiten, diese noch gut nutzbaren Anlagen sinnvoll weiter zu betreiben. Zum einen können weiterhin Zuschüsse für die Installation von stationären Batteriespeichern beantragt werden (Fördergegenstand 1). Hierzu wird für Anlagen mit einer Bruttospeicherkapazität von 2 bis unter 10 kWh ein Zuschuss von 500€ und für solche mit einer Bruttospeicherkapazität ab 10 kWh ein Zuschuss von 1.000€ gewährt. Zusätzlich gewährt der Kreis Borken Zuwendungen für den Umbau der elektrischen Infrastruktur der Niederspannungshauptverteilung im Zuge der Umstellung oben genannter PV-Anlagen auf Eigenverbrauch (Fördergegenstand 2). Der mögliche Zuschuss erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und beläuft sich auf 20% der förderfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höchstfördersumme von 1.000€. Die beiden Fördergegenstände „Stationäre Batteriespeicher“ und „Elektrische Infrastruktur“ können je nach individueller Situation sowohl separat als auch gemeinsam beantragt werden.

Insgesamt stehen für das Förderprogramm ab Start der Neuauflage in 2025 Fördermittel von bis zu 100.000€ zur Verfügung. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach Reihenfolge der eingereichten Anträge (=Windhundverfahren).

Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Detail in der Richtlinie zum Förderprogramm für Batteriespeicher.

 

Hinweise

Die oben genannte Richtlinie tritt am 29.04.2025 in Kraft und ersetzt sodann die bis dahin geltende Fassung: Förderrichtlinie 2024.


Voraussetzungen

Gefördert werden ab 29.04.2025 folgende Fördergegenstände:

 

Fördergegenstand 1: Stationäre Batteriespeicher

  • Neuinstallation von Batteriespeichern ab einer Bruttospeicherkapazität von 2 kWh, die ausschließlich in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen betrieben werden, die vor dem Stichtag 01.01.2007 in Betrieb genommen wurden (maßgeblich ist der im Marktstammdatenregister eingetragene Inbetriebnahmetermin)

Nicht gefördert werden:

  • Anlagen, die ab dem Jahr 2007 in Betrieb genommen wurden

  • Selbstbauten/Eigenanlagen, gebrauchte Batteriespeicheranlagen

 

Fördergegenstand 2: Elektrische Infrastruktur

  • Gefördert wird der Umbau der elektrischen Infrastruktur zum Zwecke des Weiterbetriebs einer PV-Anlage (Inbetriebnahme vor 01.01.2007) mit Eigenverbrauchsnutzung

Nicht gefördert werden:

  • Der Austausch eines Wechselrichters sowie optionale Komponenten (Notstromversorgung, Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge, Warmwasserheizstab, Garantieverlängerungen, o.ä.) sind nicht zuschussfähig.

  • Anlagen, die ab dem Jahr 2007 in Betrieb genommen wurden

  • Eigenleistungen ohne Gewährleistung geltender technischer Vorschriften und Normen durch einen Fachbetrieb.

Unterlagen

Um Ihren Zuschuss zu beantragen, füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Für das Ausfüllen des Online-Formulars halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit (Scan oder gut leserliche Fotos):

  • Registrierungsbestätigung Ihrer Solareinheit (Auszug aus dem Marktstammdatenregister mit Angaben zu Name des Anlagenbetreibers, MaStR-Nr. der Einheit, MaStR-Nr. des Anlagenbetreiber, Inbetriebnahmedatum der Einheit)

  • Ihr Angebot / Ihre Angebote eines qualifizierten Fachbetriebs über die Installation eines stationären Batteriespeichers und/oder den Umbau der elektrischen Infrastruktur

Bei Beantragung beider Fördergegenstände lassen Sie sich idealerweise zwei separate Angebote ausstellen und reichen diese beide ein. Alternativ kann der Fachbetrieb eine Zwischensumme (inkl. MwSt.) angeben.

Sofern der Zuschuss für einen wirtschaftlichen Betrieb beantragt wird, füllen Sie bitte auch die Deminimis-Erklärung aus.

Logo Serviceportal.Münsterland
Logo Finanziert von der Europäischen Union