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Förderung für PV-Altanlagen

Details

Viele PV-Pioniere stehen vor dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung. Für diejenigen, die Ihre Anlage vor dem 01.01.2006 in Betrieb genommen haben, bietet der Kreis Borken im Rahmen der Allianz für Klimaschutz mehrere Möglichkeiten, diese noch gut nutzbaren Anlagen sinnvoll weiter zu betreiben. Zum einen können weiterhin Zuschüsse für die Installation von stationären Batteriespeichern beantragt werden (Fördergegenstand 1). Hierzu wird für Anlagen mit einer Bruttospeicherkapazität von 2 bis unter 10 kWh ein Zuschuss von 500€ und für solche mit einer Bruttospeicherkapazität ab 10 kWh ein Zuschuss von 1.000€ gewährt. Zusätzlich gewährt der Kreis Borken Zuwendungen für den Umbau der elektrischen Infrastruktur der Niederspannungshauptverteilung im Zuge der Umstellung oben genannter PV-Anlagen auf Eigenverbrauch (Fördergegenstand 2). Der mögliche Zuschuss erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und beläuft sich auf 20% der förderfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höchstfördersumme von 1.000€. Die beiden Fördergegenstände „Stationäre Batteriespeicher“ und „Elektrische Infrastruktur“ können je nach individueller Situation sowohl separat als auch gemeinsam beantragt werden.

Insgesamt stehen für das Förderprogramm ab Start der Neuauflage in 2024 Fördermittel von bis zu 100.000€ zur Verfügung. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach Reihenfolge der eingereichten Anträge (=Windhundverfahren).

 

Hinweise

Die oben genannte Richtlinie tritt am 06.05.2024 in Kraft und ersetzt sodann die bis dahin geltende Fassung: Förderrichtlinie 2023.

Begriffe im Kontext

PV, Photovoltaik, Batteriespeicher