Förderung für Batteriespeicher
Details
Hinweis: Die Fördermittel sind ausgeschöpft. Es können keine Anträge mehr entgegen genommen werden.
Viele PV-Pioniere stehen vor dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung. Für diejenigen, die Ihre Anlage vor dem 01.01.2007 in Betrieb genommen haben, bietet der Kreis Borken im Rahmen der Allianz für Klimaschutz mehrere Möglichkeiten, diese noch gut nutzbaren Anlagen sinnvoll weiter zu betreiben. Zum einen können weiterhin Zuschüsse für die Installation von stationären Batteriespeichern beantragt werden (Fördergegenstand 1). Hierzu wird für Anlagen mit einer Bruttospeicherkapazität von 2 bis unter 10 kWh ein Zuschuss von 500€ und für solche mit einer Bruttospeicherkapazität ab 10 kWh ein Zuschuss von 1.000€ gewährt. Zusätzlich gewährt der Kreis Borken Zuwendungen für den Umbau der elektrischen Infrastruktur der Niederspannungshauptverteilung im Zuge der Umstellung oben genannter PV-Anlagen auf Eigenverbrauch (Fördergegenstand 2). Der mögliche Zuschuss erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und beläuft sich auf 20% der förderfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höchstfördersumme von 1.000€. Die beiden Fördergegenstände „Stationäre Batteriespeicher“ und „Elektrische Infrastruktur“ können je nach individueller Situation sowohl separat als auch gemeinsam beantragt werden.
Insgesamt stehen für das Förderprogramm ab Start der Neuauflage in 2025 Fördermittel von bis zu 100.000€ zur Verfügung. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach Reihenfolge der eingereichten Anträge (=Windhundverfahren).
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Detail in der Richtlinie zum Förderprogramm für Batteriespeicher.
Hinweise
Die oben genannte Richtlinie tritt am 29.04.2025 in Kraft und ersetzt sodann die bis dahin geltende Fassung: Förderrichtlinie 2024.
Voraussetzungen
Gefördert werden ab 29.04.2025 folgende Fördergegenstände:
Fördergegenstand 1: Stationäre Batteriespeicher
Neuinstallation von Batteriespeichern ab einer Bruttospeicherkapazität von 2 kWh, die ausschließlich in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen betrieben werden, die vor dem Stichtag 01.01.2007 in Betrieb genommen wurden (maßgeblich ist der im Marktstammdatenregister eingetragene Inbetriebnahmetermin)
Nicht gefördert werden:
Anlagen, die ab dem Jahr 2007 in Betrieb genommen wurden
Selbstbauten/Eigenanlagen, gebrauchte Batteriespeicheranlagen
Fördergegenstand 2: Elektrische Infrastruktur
Gefördert wird der Umbau der elektrischen Infrastruktur zum Zwecke des Weiterbetriebs einer PV-Anlage (Inbetriebnahme vor 01.01.2007) mit Eigenverbrauchsnutzung
Nicht gefördert werden:
Der Austausch eines Wechselrichters sowie optionale Komponenten (Notstromversorgung, Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge, Warmwasserheizstab, Garantieverlängerungen, o.ä.) sind nicht zuschussfähig.
Anlagen, die ab dem Jahr 2007 in Betrieb genommen wurden
Eigenleistungen ohne Gewährleistung geltender technischer Vorschriften und Normen durch einen Fachbetrieb.
Unterlagen
Um Ihren Zuschuss zu beantragen, füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Für das Ausfüllen des Online-Formulars halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit (Scan oder gut leserliche Fotos):
Registrierungsbestätigung Ihrer Solareinheit (Auszug aus dem Marktstammdatenregister mit Angaben zu Name des Anlagenbetreibers, MaStR-Nr. der Einheit, MaStR-Nr. des Anlagenbetreiber, Inbetriebnahmedatum der Einheit)
Ihr Angebot / Ihre Angebote eines qualifizierten Fachbetriebs über die Installation eines stationären Batteriespeichers und/oder den Umbau der elektrischen Infrastruktur
Bei Beantragung beider Fördergegenstände lassen Sie sich idealerweise zwei separate Angebote ausstellen und reichen diese beide ein. Alternativ kann der Fachbetrieb eine Zwischensumme (inkl. MwSt.) angeben.
Sofern der Zuschuss für einen wirtschaftlichen Betrieb beantragt wird, füllen Sie bitte auch die Deminimis-Erklärung aus.

