Förderung für den Weiterbetrieb von PV-Altanlagen
Details
Viele PV-Pioniere stehen vor dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung. Für diejenigen, die Ihre Anlage vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen haben, bietet der Kreis Borken im Rahmen der Allianz für Klimaschutz eine Möglichkeit, diese noch gut nutzbaren Anlagen sinnvoll weiter zu betreiben.
Dazu gewährt der Kreis Borken Zuwendungen für den Umbau der elektrischen Infrastruktur der Niederspannungshauptverteilung im Zuge der Umstellung oben genannter PV-Anlagen auf Eigenverbrauch. Der mögliche Zuschuss erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und beläuft sich auf 20% der förderfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höchstfördersumme von 1.000€.
Insgesamt stehen für das Förderprogramm ab Start der Neuauflage in 2026 Fördermittel von bis zu 70.000€ zur Verfügung. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach Reihenfolge der eingereichten Anträge (=Windhundverfahren).
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Detail in der Richtlinie zur Förderung für den Weiterbetrieb von PV-Altanlagen.
Hinweise
Voraussetzungen
Gefördert wird im Haushaltsjahr 2026 der Umbau der elektrischen Infrastruktur zum Zwecke des Weiterbetriebs einer PV-Anlage (Inbetriebnahme vor 01.01.2008) mit Eigenverbrauchsnutzung.
Nicht gefördert werden:
Der Erwerb und die Neuinstallation von stationären Batteriespeichern, die in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage betrieben werden
Der Austausch eines Wechselrichters sowie optionale Komponenten (Notstromversorgung, Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge, Warmwasserheizstab, Garantieverlängerungen, o.ä.) sind nicht zuschussfähig
Anlagen, die ab dem Jahr 2008 in Betrieb genommen wurden
Eigenleistungen ohne Gewährleistung geltender technischer Vorschriften und Normen durch einen Fachbetrieb
Die detaillierten Zuwendungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung für den Weiterbetrieb von PV-Altanlagen.
Unterlagen
Um Ihren Zuschuss zu beantragen, füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Für das Ausfüllen des Online-Formulars halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit (Scan oder gut leserliche Fotos):
Registrierungsbestätigung Ihrer Solareinheit (Auszug aus dem Marktstammdatenregister mit Angaben zu Namen des Anlagenbetreibers, MaStR-Nr. der Einheit, MaStR-Nr. des Anlagenbetreibers, Inbetriebnahmedatum der Einheit)
Ihr Angebot/ Ihre Angebote eines qualifizierten Fachbetriebs über die Installation eines stationären Batteriespeichers und/oder den Umbau der elektrischen Infrastruktur
Sofern der Zuschuss für einen wirtschaftlichen Betrieb beantragt wird, füllen Sie bitte auch die Deminimis-Erklärung aus.

