Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf jagende Personen
Details
Auf Grund geltender Rechtslage kann der Kreis Borken als zuständige Behörde einer jagenden Person die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen.
Die Übertragung ist bundesweit gültig und verliert auch bei einem Umzug nicht ihre Gültigkeit, soweit die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.
Hinweise
Es können nur diejenigen Anträge weiterbearbeitet werden, die vollständig ausgefüllt sind und denen alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind.