Antrag auf Übersendung von Wildmarken und Wildursprungsscheinen
Details
Wildursprungsscheine und Wildmarken werden benötigt, wenn eine Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf eine jagende Person erfolgt ist.
Die Wildursprungsscheine und Wildmarken sind zur eindeutigen Kennzeichnung des erlegten Wildes, welches einer Untersuchung auf Trichinen unterliegt (Wildschweine, Dachse) und der hiervon eingereichten Proben, zu verwenden. Darüber hinaus müssen Wildkörper von freilebendem Großwild, die an einen Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben werden, von einer von einer kundigen Person ausgefüllten und mit einer Nummer versehenen Erklärung begleitet werden. Für diese Erklärung können in NRW die von der Behörde ausgegebenen Wildursprungsscheine und Wildmarken verwendet werden.
Die Ausgabe von Wildursprungsscheinen und Wildmarken erfolgt in 10er-Blöcken und von der zuständigen Veterinärbehörde an die Person, denen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen wurde. Die Ausgabe erfolgt gegen Erhebung einer Gebühr, die die Beschaffungskosten deckt.
Die Durchschriften der Wildursprungsscheine sind aus Dokumentationsgründen nach Verwendung noch zwei Jahre aufzubewahren!
Es ist hier die Kreisverwaltung zuständig, in der die jagende Person wohnhaft ist. Dies kann aber auch die Behörde sein, in deren Zuständigkeitsbereich das Jagdrevier liegt.
Hinweise
Es können nur diejenigen Anträge weiterbearbeitet werden, die vollständig ausgefüllt sind und für die alle erforderlichen Informationen vorliegen.