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Verbraucherbeschwerden

Details

Wenn Sie sich nach dem Verzehr eines Lebensmittels unwohl fühlen oder man Ihnen verdorbene Lebensmittel verkauft hat,  können Sie dies den Mitarbeitern der Lebensmittelüberwachung melden. Außerhalb der normalen Dienstzeiten können Sie sich an die Rufbereitschaft wenden.

Informieren Sie uns auch, wenn Sie in einem Betrieb unhygienische Zustände festgestellt haben. Wir gehen solchen Beschwerden durch Kontrollen in unseren Betrieben nach.

Selbstverständlich können Sie sich auch mit Beschwerden zu Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen an uns wenden.

Kosten

Die erforderlichen Ermittlungen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung sind für den beschwerdeführenden Verbraucher kostenlos. Im öffentlichen Interesse durchgeführte Laboruntersuchungen sind ebenfalls kostenlos.

Unterlagen

Um erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen, die wir auf Wunsch vertraulich behandeln:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer (v.a. für Rückfragen, wir bearbeiten allerdings auch anonyme Anzeigen)

  • Beschwerdegrund?

  • Wann und wo gekauft bzw. verzehrt?

  • Wie aufbewahrt?

  • Erkrankung, Symptome, behandelnder Arzt? (Bitte bedenken Sie, dass meistens einige Stunden bis Tage vergehen, bis ein Lebensmittel eine Erkrankung auslöst. Deshalb sollte die Liste der verzehrten Lebensmittel einschließlich der privat hergestellten mindestens einen Tag zurückreichen)

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