Tageszulassung
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Dies dürfte insbesondere für die Autohäuser von Bedeutung sein. Hier gilt das Fahrzeug mit Ablauf des Tages der Erstzulassung automatisch als außer Betrieb gesetzt. Einer vorherigen Abstempelung der Kennzeichenschilder bedarf es nicht mehr, da ein vorläufiger Zulassungsnachweis erstellt wird, mit dem das Fahrzeug für die Dauer der Zulassung in Betrieb gesetzt werden darf. Sollte das Fahrzeug nicht bewegt werden, so ist eine Kennzeichenprägung nicht erforderlich.