Tageszulassung
Details
Dies dürfte insbesondere für die Autohäuser von Bedeutung sein. Hier gilt das Fahrzeug mit Ablauf des Tages der Erstzulassung automatisch als außer Betrieb gesetzt. Einer vorherigen Abstempelung der Kennzeichenschilder bedarf es nicht mehr, da ein vorläufiger Zulassungsnachweis erstellt wird, mit dem das Fahrzeug für die Dauer der Zulassung in Betrieb gesetzt werden darf. Sollte das Fahrzeug nicht bewegt werden, so ist eine Kennzeichenprägung nicht erforderlich.
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Unterlagen
Für die Tageszulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ausgestellt auf den zukünftigen Fahrzeughalter
die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
eine EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) oder ein Datenblatt mit allen technischen Daten des Fahrzeugs, ausgestellt von einem amtlich anerkannten Prüfer oder ein Gutachten nach § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
ein ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (vollständig ausgefüllt und vom Halter unterschrieben)
eine ► Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
Bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die ►Vollmachten, ► SEPA-Lastschriftmandat und Personalausweise beider Elternteile (ggf. Nachweis Alleinerziehungsberechtigung) vorgelegt werden
ggf. Kaufvertrag (falls noch kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde)
ggf. ► rechtsverbindliche Erklärung (siehe Formulare, falls noch kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde)