Zusatzschild für Fahrradträger
Details
Sie haben ein Hecktragesystem für Fahrräder erworben und benötigen nun ein zusätzliches Kennzeichenschild, weil das hintere Schild an Ihrem Fahrzeug nicht mehr ungehindert ablesbar ist?
Gemäß § 12 Abs. 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung muss am Fahrzeug ein drittes, ungestempeltes Kennzeichen angebracht sein, wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird.
Das Zusatzschild wird nicht gestempelt und nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen. Daher brauchen Sie nicht bei der Zulassungsstelle vorsprechen, sondern können das ungestempelte Kennzeichen selbst erwerben und an dem Heckträgersystem anbringen.