Umkennzeichnung
Details
Möchten Sie Ihr Fahrzeug mit einem neuen Kennzeichen versehen, ohne das die Haltereigenschaft sich ändert?
Haben Sie ein oder gar beide Kennzeichen verloren oder wurden Ihnen diese gestohlen? In diesem Fall müssen Ihrem Fahrzeug neue Kennzeichen zugeteilt werden.
Ohne Kennzeichen oder nur mit einem Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht ohne Weiteres in Betrieb setzen.
Die bisherige Kennzeichenkombination wird im Falle des Verlusts oder Diebstahls für 10 Jahre gesperrt und zur Fahndung ausgeschrieben. Eine erneute Zuteilung des Kennzeichens ist erst nach Ablauf der 10 Jahresfrist oder nach dem Wiederauffinden des Kennzeichens möglich. Daher muss Ihrem Fahrzeug jeweils eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden.
Kosten
Unterlagen
Für die Umkennzeichnung benötigen wir folgende Unterlagen:
bisherige(s) Kennzeichen
die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
ggf. HU-Bericht
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
bei Änderung von oder auf Saisonkennzeichen wird zusätzlich eine eVB-Nummer der Versicherung benötigt.
Für die Umkennzeichnung bei Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
Diebstahlsanzeige von der Polizei bei Diebstahl der/ des Kennzeichen(s) oder bei Kennzeichenverlust: ► Erklärung des Halters über den Verlust der/ des Kennzeichens
Bei Verlust der Kennzeichenschilder und des ► Fahrzeugscheines bzw. des Fahrzeugbriefes ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei einem Notar Ihrer Wahl oder bei der Zulassungsstelle erforderlich.

