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Umkennzeichnung

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Möchten Sie Ihr Fahrzeug mit einem neuen Kennzeichen versehen, ohne das die Haltereigenschaft sich ändert?

Haben Sie ein oder gar beide Kennzeichen verloren oder wurden Ihnen diese gestohlen? In diesem Fall müssen Ihrem Fahrzeug neue Kennzeichen zugeteilt werden.

Ohne Kennzeichen oder nur mit einem Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht ohne Weiteres in Betrieb setzen.

Die bisherige Kennzeichenkombination wird im Falle des Verlusts oder Diebstahls für 10 Jahre gesperrt und zur Fahndung ausgeschrieben. Eine erneute Zuteilung des Kennzeichens ist erst nach Ablauf der 10 Jahresfrist oder nach dem Wiederauffinden des Kennzeichens möglich. Daher muss Ihrem Fahrzeug jeweils eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden.

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