Teilhabekonferenz beantragen
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Seit Jahren sind Teilhabekonferenzen, organisiert durch den Sozialpsychiatrischen Verbund (SPV), ein wirksames Instrument, gemeinsam mit den Klient*innen Wege zu finden, Hilfestellungen zu optimieren.
Mitarbeiter*innen in sozialen Institutionen können Teilhabekonferenzen gemeinsam mit den Klient*innen anregen, um beispielsweise im multiprofessionellen Setting ergebnisoffen Lösungen mit den Betroffenen zu erarbeiten. Hierdurch verbessern die unterschiedlichen sozialen Dienstleister das teilweise große Unterstützungssystem um die Klient*innen. Durch den Austausch der Fachleute, getragen durch die Klientin oder den Klienten, wird in der Regel erreicht, dass „an einem Strang gezogen wird“. Die Klientin oder der Klient, der seine eigenen Ziele und Wünsche mit im Gespräch einbringt, kann in der Regel die Ergebnisse des wertschätzenden und respektvollen Gesprächs mittragen.
Teilhabekonferenzen können grundsätzlich in den Dienststellen des Kreisgesundheitsamtes in Ahaus, Bocholt, Borken oder Gronau stattfinden. Nach Absprache stehen zudem weitere Örtlichkeiten zur Verfügung.