Umschreibung mit Halterwechsel (gebrauchtes, deutsches Fahrzeug)
Details
Ein Fahrzeug war oder ist bisher zugelassen und soll jetzt im Kreis Borken auf einen neuen Halter zugelassen bzw. umgeschrieben werden.
Online-Dienste
Kosten
Unterlagen
Für die Umschreibung benötigen Sie:
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
ggf. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bei Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum ab 01.09.2018
die Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und die Kennzeichen gewechselt werden sollen)
den aktuell gültigen HU-Bericht ggf. den gültigen SP-Bericht
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
ein ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (ausgefüllt und vom Halter unterschrieben)
eine ► Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die ► Vollmachten, Fahrerlaubnisse, ► SEPA-Lastschriftmandat und Personalausweise beider Elternteile (ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung) vorgelegt werden.

