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Umschreibung mit Halterwechsel (gebrauchtes, deutsches Fahrzeug)

Details

Ein Fahrzeug war oder ist bisher zugelassen und soll jetzt im Kreis Borken auf einen neuen Halter zugelassen bzw. umgeschrieben werden.

Kosten

Unterlagen

Für die Umschreibung benötigen Sie:

  • ► Übersicht Unterlagen für die Zulassung von Fahrzeugen

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • ggf. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bei Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum ab 01.09.2018

  • die Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und die Kennzeichen gewechselt werden sollen)

  • den aktuell gültigen HU-Bericht ggf. den gültigen SP-Bericht

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • ein ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (ausgefüllt und vom Halter unterschrieben)

  • eine ► Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint

  • bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die ► Vollmachten, Fahrerlaubnisse, ► SEPA-Lastschriftmandat und Personalausweise beider Elternteile (ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung) vorgelegt werden.

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