Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“
Details
Hinweis: Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Die Entscheidung, ob eine Antragstellung wieder möglich sein wird, wird im Rahmen der Haushaltberatungen im Frühjahr 2025 getroffen und an dieser Stelle sowie über eine Pressemitteilung des Kreises Borken bekannt gegeben.
Mit dem am 20.06.2023 vom Kreistag beschlossenen Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ sowie der am 14.03.2024 beschlossenen Fortführung des Förderprogramms unterstützte der Kreis Borken in den letzten beiden Jahren gezielt gemeinnützige Akteure aus dem Kreisgebiet in ihren Bemühungen für den Klimaschutz.
Im Zuge dessen wurden insbesondere die Effizienzsteigerung von Gebäuden sowie der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben. Dies gilt speziell für den Umstieg auf regenerative Energiequellen im Wärmesektor. Indem der Fokus auf gemeinnützige Vereine und Organisationen gelegt wurde, wurde gleichzeitig das oftmals ehrenamtliche Engagement im Kreis Borken unterstützt.
Der Kreis Borken förderte
die Umstellung von Ölheizungen, Gasheizungen und Gasbrennwertheizungen auf Wärmepumpe* oder Biomasseheizungen zu 80% (Fördergegenstand 1)
den Austausch von Fenstern/Außentüren zu 80% (Fördergegenstand 2);
sowie freiwillige Energieberatungen im Zusammenhang mit Fördergegenstand 1 und/oder 2 bis zu 100% (Fördergegenstand 3)
im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Für Fördergegenstand 1 und 2 konnte maximal ein Zuschuss in Höhe von je 50.000€ gewährt werden (in Summe max. 100.000€ je antragstellendem gemeinnützigen Verein/ Organisation).
Für die freiwillige Energieberatung durch eine/n gelistete/n Energieeffizienzexpert/in konnte maximal ein Zuschuss von 1.000€ gewährt werden. Für die Beantragung der Fördergegenstände 1 und 2 war die unter Fördergegenstand 3 geförderte Energieberatung eine freiwillige Ergänzung und konnte optional mit beantragt werden.
*Sofern mit der Installation einer Wärmepumpe die Installation einer PV-Anlage einherging, konnte diese mit 100€ je kWp bezuschusst werden (bis maximal 3.000€). Voraussetzung war, dass die PV-Anlage nicht als Volleinspeiseanlage betrieben wird.
Weitere Informationen und Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie sowie den FAQs zu entnehmen.
Die Antragstellung war seit dem 06.05.2024 bis zum 17.12.2024 an dieser Stelle über ein digitales Formular möglich.