Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine oder mehrere Apotheke/n
Details
Eine Apothekenbetriebserlaubnis wird gem. § 2 ApoG auf Antrag erteilt.
Nach dem Apothekengesetz sind unter anderem folgende schriftliche Erklärungen erforderlich:
Eidesstattliche Versicherung
Schriftliche Versicherung
Die unter 1.) genannte eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar oder bei einer bevollmächtigten Person des Kreises Borken abgegeben werden.
Wenn die eidesstattliche Versicherung beim Kreis Borken direkt abgegeben werden soll, kann kurzfristig ein Termin vereinbart werden.