Anzeige über den Wechsel der Filialleitung einer Apotheke
Details
Der Betriebserlaubnisinhaber mehrerer Apotheken hat für jede weitere Apotheke (Filialapotheke) schriftlich einen Apotheker/eine Apothekerin als Verantwortliche/n zu benennen. Soll die Person des Verantwortlichen geändert werden, so ist dies der Behörde spätestens zwei Wochen vor der Änderung schriftlich anzuzeigen.
Kosten
Die Anzeige über den Wechsel einer Filialleitung ist gebührenpflichtig und richtet sich nach Aufwand.