Anzeige über den Wechsel der Filialleitung einer Apotheke
Details
Der Betriebserlaubnisinhaber mehrerer Apotheken hat für jede weitere Apotheke (Filialapotheke) schriftlich einen Apotheker/eine Apothekerin als Verantwortliche/n zu benennen. Soll die Person des Verantwortlichen geändert werden, so ist dies der Behörde spätestens zwei Wochen vor der Änderung schriftlich anzuzeigen.