Anzeige über die Aufnahme, Beendigung oder Ummeldung einer Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf
Details
Jede im Kreis Borken beabsichtigte Aufnahme und Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit im Gesundheitswesen muss dem Gesundheitsamt des Kreises Borken angezeigt werden. Im Einzelnen davon betroffen sind folgende Berufsgruppen:
Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
Diätassistentinnen und Diätassistenten
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Hebammen
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (sektorale Erlaubnis)
Logopädinnen und Logopäden
Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister
Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie
Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin
Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
Orthoptistinnen und Orthoptisten
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Podologinnen und Podologen
Im Rahmen der Anzeigepflicht haben auch Arbeitgeber Angehörige eines Gesundheitsfachberufes, die sie beschäftigen möchten, anzumelden.
Darüber hinaus hat das Gesundheitsamt die Berechtigung zur Ausübung eines nicht akademischen Heilberufes sowie die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen zu überwachen.