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Anzeige über die Aufnahme, Beendigung oder Ummeldung einer Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf

Details

Jede im Kreis Borken beabsichtigte Aufnahme und Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit im Gesundheitswesen muss dem Gesundheitsamt des Kreises Borken angezeigt werden. Im Einzelnen davon betroffen sind folgende Berufsgruppen:

  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten

  • Diätassistentinnen und Diätassistenten

  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten

  • Hebammen

  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (sektorale Erlaubnis)

  • Logopädinnen und Logopäden

  • Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister

  • Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik

  • Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik

  • Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie

  • Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin

  • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

  • Orthoptistinnen und Orthoptisten

  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

  • Podologinnen und Podologen

Im Rahmen der Anzeigepflicht haben auch Arbeitgeber Angehörige eines Gesundheitsfachberufes, die sie beschäftigen möchten, anzumelden.

Darüber hinaus hat das Gesundheitsamt die Berechtigung zur Ausübung eines nicht akademischen Heilberufes sowie die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen zu überwachen.

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