Zulassung zur staatlichen Prüfung und Erlaubniserteilung zum/zur Rettungshelfer/in
Details
Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Rettungshelfer/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten des Rettungsdienstes im Kreisgebiet.
Unterlagen
Antrag auf Zulassung zur Prüfung
amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises
Führungszeugnis Belegart N
Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen Ausbildung
ggf. Nachweise über den Erlass von Ausbildungsabschnitten oder Nachweis über die Verkürzung der theoretischen Ausbildung
Erklärung, dass bezogen auf die aktuelle Ausbildung zuvor noch kein gescheiterter Prüfungsversuch unternommen wurde
Verfahrensablauf
Vor dem Prüfungsausschuss werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt oder eine Ärztin des Fachbereichs Gesundheit nimmt die Aufgabe als Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Fachbereich Gesundheit die Prüfungszeugnisse ausgestellt. Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist der Fachbereich Gesundheit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig.

