Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel
Details
Sie sind aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Borken gezogen und möchten nun Ihre Anschrift aktualisieren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, entweder die vorhandenen Kennzeichen zu übernehmen oder ein Kennzeichen aus dem Kreis Borken zu wählen.
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Kosten
Fristen
Unterlagen
Für die Umschreibung benötigen Sie:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn das Kennzeichen geändert werden soll)
sollten Sie die älteren Fahrzeugpapiere von vor dem 01.10.2005 haben, muss der Fahrzeugbrief immer mit vorgelegt werden
ggf. EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum ab 01.09.2018
Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung ggf. den gültigen SP-Bericht
wenn kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestehen sollte, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
eine ► Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
ggf. ein ► Sepa-Mandat (wenn die Kennzeichen geändert werden sollen)