Zulassung zur staatlichen Prüfung und Erlaubniserteilung zum/zur Notfallsanitäter/in
Details
Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Notfallsanitäter/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten des Rettungsdienstes im Kreisgebiet.
Mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zum 1. Januar 2014 hat der Bundesgesetzgeber mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild geschaffen, das den bisherigen Rettungsassistenten perspektivisch als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst hat. Der Fachbereich Gesundheit ist im Kreis Borken für die Durchführung der Prüfungen nach dem NotSanG und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) zuständig.
Kosten
60,00 EUR
Unterlagen
Antrag auf Zulassung zur Prüfung
amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises
[Vollausbildung] Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen gem. Vordruck
Antrag auf Erteilung der Erlaubnisurkunde
Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde, das bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf
ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf
Verfahrensablauf
Vor dem Prüfungsausschuss werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt oder eine Ärztin des Fachbereichs Gesundheit nimmt die Aufgabe als Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Fachbereich Gesundheit die Prüfungszeugnisse ausgestellt. Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist der Fachbereich Gesundheit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig.

