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Zulassung zur staatlichen Prüfung und Erlaubniserteilung zum/zur Physiotherapeut/in

Details

Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Physiotherapeut/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Gesundheitsfachberufe im Kreisgebiet.

Kosten

60,00 EUR

Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung

  • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

  • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnisurkunde

  • Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde, das bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf

  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf

Verfahrensablauf

Vor dem Prüfungsausschuss werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt oder eine Ärztin des Fachbereichs Gesundheit nimmt die Aufgabe als Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Fachbereich Gesundheit die Prüfungszeugnisse ausgestellt. Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist der Fachbereich Gesundheit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig.

Rechtsbehelf

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