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Vergabe Oldtimer- oder Saisonkennzeichen

Details

Oldtimerkennzeichen

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Das Bau- oder Produktionsjahr des Fahrzeugs ist nicht entscheidend, sondern nur das Erstzulassungsdatum.

Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt. Die Buchstaben-Ziffern-Kombination für historische Kennzeichen darf im Kreis Borken daher maximal 7 Stellen lang sein.

Saisonkennzeichen

Setzen Sie Ihr Fahrzeug jedes Jahr nur in einem bestimmten Zeitraum ein, z.B. weil Sie im Winter auf Ihr Motorrad verzichten? In diesem Fall teilen wir Ihnen gern ein Saisonkennzeichen zu. Es gilt damit nur für den vorab festgelegten Zeitraum, der auf dem Kennzeichen eingeprägt wird, als zugelassen. Der Vorteil liegt für Sie darin, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr regelmäßig an- und abmelden müssen und damit Zeit und Gebühren sparen. Selbstverständlich fallen außerhalb des Betriebszeitraums auch keine Steuern oder Versicherungsprämien an.

Außerdem ist es seit dem 01.10.2017 möglich, dass sowohl Oldtimerkennzeichen (H), grüne Kennzeichen und auch Elektrokennzeichen (E) als Saisonkennzeichen zugeteilt werden können.

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