Vergabe Oldtimer- oder Saisonkennzeichen
Details
Oldtimerkennzeichen
Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Das Bau- oder Produktionsjahr des Fahrzeugs ist nicht entscheidend, sondern nur das Erstzulassungsdatum.
Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt. Die Buchstaben-Ziffern-Kombination für historische Kennzeichen darf im Kreis Borken daher maximal 7 Stellen lang sein.
Saisonkennzeichen
Setzen Sie Ihr Fahrzeug jedes Jahr nur in einem bestimmten Zeitraum ein, z.B. weil Sie im Winter auf Ihr Motorrad verzichten? In diesem Fall teilen wir Ihnen gern ein Saisonkennzeichen zu. Es gilt damit nur für den vorab festgelegten Zeitraum, der auf dem Kennzeichen eingeprägt wird, als zugelassen. Der Vorteil liegt für Sie darin, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr regelmäßig an- und abmelden müssen und damit Zeit und Gebühren sparen. Selbstverständlich fallen außerhalb des Betriebszeitraums auch keine Steuern oder Versicherungsprämien an.
Außerdem ist es seit dem 01.10.2017 möglich, dass sowohl Oldtimerkennzeichen (H), grüne Kennzeichen und auch Elektrokennzeichen (E) als Saisonkennzeichen zugeteilt werden können.
Online-Dienste
Kosten
Unterlagen
Historisches Kennzeichen
Bei einem Wechsel von „normalem“ Kennzeichen auf Historisches Kennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
den gültigen HU-Bericht
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
eine ► Vollmacht und der Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
bisherige Kennzeichenschilder
Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das historische Gutachten ist ein besonderes Gutachten einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, usw.), mit dem der historische Originalzustand des Fahrzeugs festgestellt und bestätigt wird.
Soll das historische Kennzeichen im Rahmen eines anderen Zulassungsvorganges zugeteilt werden (z. B. Umschreibung), ergeben sich die notwendigen Unterlagen aus diesem Vorgang.
Saisonkennzeichen
Bei einem Wechsel von „normalem“ auf Saisonkennzeichen (oder auch umgekehrt) sowie bei einer Änderung des Saisonzeitraums benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Eintragung des Zeitraumes für den Versicherungsschutz
bisherige Kennzeichenschilder
Soll das Saisonkennzeichen im Rahmen eines anderen Zulassungsvorgangs zugeteilt werden (z. B. Neuzulassung oder Umschreibung), ergeben sich die notwendigen Unterlagen aus diesem Vorgang.