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Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde im Gebiet der Psychotherapie

Details

Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Wer die Heilkunde beruflich ausüben möchten, ohne Approbation, bedarf hierzu einer Erlaubnis im Sinne des Heilpraktikergesetzes.

Die Erlaubnis im Sinne des Heilpraktikergesetzes setzt eine Kenntnisüberprüfung voraus. Hier werden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer schriftlichen und einer mündlichen Überprüfung gegenüber dem Gesundheitsamt des Kreises Borken nachgewiesen. Die mündliche Überprüfung absolvieren Sie nur nach Bestehen des schriftlichen Teils.

Diese Überprüfung ist notwendig, um mögliche Gefahrenmomente für die menschliche Gesundheit bei Anwendung der Heilkunde ausschließen zu können.

Bei erfolgreichem Abschluss der Kenntnisüberprüfung wird die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Gebiet der Psychotherapie erteilt.

Hinweise

Die schriftliche Heilpraktikerüberprüfung findet immer am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die mündlichen Überprüfungen erfolgen im Anschluss.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich aufgrund der begrenzten Teilnehmeranzahl rechtzeitig anmelden. Wir empfehlen mindestens 1 Jahr im Vorfeld der Überprüfung.

Begriffe im Kontext

Heilpraktikerüberprüfung
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