Anzeige über die Einrichtung, Änderung oder Aufgabe des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke
Details
Der Kreis Borken ist aufgrund der Änderung der Zuständigkeitsverordnung seit dem 01.01.2019 wieder für die Überwachung der Tierärztlichen Hausapotheken im Gebiet des Kreises Borken zuständig.
Die Überwachung und die rechtlichen Anforderungen findet auf Grundlage des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln (TAMG), der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV), der Tierimpfstoffverordnung und des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln statt.
Die Inspektionsfrequenz für tierärztliche Hausapotheken erfolgt risikoorientiert, kann aber auch anlassbezogen sein. Die für eine Kontrolle anfallende Gebühr ist abhängig von der Dauer der Inspektion, Art und Größe der Praxis und Qualität der vorgelegten Unterlagen.