Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster
Details
Benötigen Sie eine amtliche Bescheinigung aus unserem Liegenschaftskataster, stellen wir Ihnen diese auf Ihren schriftlichen Antrag hin gerne aus:
Identitätsbescheinigung
Unschädlichkeitszeugnis
Bescheinigung gemäß § 1026 BGB
Bescheinigung gemäß § 84(2)b GBO
Kosten
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand ermittelt. Das Erstellen von Bescheinigungen kann mitunter sehr zeitaufwändig und damit sehr teuer sein. Bitte lassen Sie sich daher vor einer Beantragung beraten.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse

