Genehmigungen für Brauchtumsumzüge
Details
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen:
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z.B.:
Karnevalsumzüge
Schützenfestumzüge
Martins- und Nikolausumzüge
Kosten
Umzüge auf Straßen durch Fußgruppen und/oder Pferde: 60,00 €
Umzüge auf Straßen mit verkehrsrechtlicher Anordnung (z. B. Straßensperrungen oder Halteverbote): 150,00 €
Martins- und Nikolausumzüge sind regelmäßig gebührenfrei
Unterlagen
Formfreier Antrag per E-Mail oder Post
Streckenplan/-beschreibung (z. B. unter Zuhilfenahme des Geodatenatlas des Kreises Borken, von OpenStreetMap oder von Google Maps)
Versicherungsnachweis (Veranstalterhaftpflicht)
Veranstaltererklärung (bei Umzügen mit Festwagen)
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
§ 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verwaltungsvorschrift zur StVO

