Genehmigungen für Brauchtumsumzüge
Details
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen:
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z.B.:
Karnevalsumzüge
Schützenfestumzüge
Martins- und Nikolausumzüge