Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen
Details
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen:
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z.B.:
Festumzüge (Karneval, Schützenverein, Nikolaus)
Sportveranstaltungen (Radrennen, Radtouren, Volksläufe, Triathlon)
Wallfahrten, Prozessionen
Veranstaltungen mit KFZ (Oldtimerausfahrten)
Stadtfeste
Märkte
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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Kosten
Verwaltungsgebühren werden entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.
Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Angaben zum Veranstalter (Person/Verein/Firma mit Anschrift, Telefonnummer, Email)
Datum der Veranstaltung
Bezeichnung der Veranstaltung
Art der Veranstaltung
Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straße, Hausnummer)
Anzahl der voraussichtlichen Teilnehmer/Besucher
Verantwortliche Person während der Veranstaltung mit Angabe einer Mobilfunknummer
2. Lageplan/Streckenplan mit Straßenliste und ggf. Angabe von Haltverbotszonen
3. Bei Vollsperrung: Umleitungsplan mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke
4. Versicherungsnachweis zur Veranstalterhaftpflichtversicherung
5. Veranstaltererklärung
Rechtsgrundlagen
§ 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verwaltungsvorschrift zur StVO
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

