Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen
Details
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen:
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z.B.:
Festumzüge (Karneval, Schützenverein, Nikolaus)
Sportveranstaltungen (Radrennen, Radtouren, Volksläufe, Triathlon)
Wallfahrten, Prozessionen
Veranstaltungen mit KFZ (Oldtimerausfahrten)
Stadtfeste
Märkte
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.