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Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen

Details

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen:

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung  (StVO).

 

Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z.B.:     

  • Festumzüge (Karneval, Schützenverein, Nikolaus) 

  • Sportveranstaltungen (Radrennen, Radtouren, Volksläufe, Triathlon)

  • Wallfahrten, Prozessionen

  • Veranstaltungen mit KFZ (Oldtimerausfahrten)

  • Stadtfeste

  • Märkte

Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Kosten

Verwaltungsgebühren werden entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.

Unterlagen

  1.    Vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Angaben zum Veranstalter (Person/Verein/Firma mit Anschrift, Telefonnummer, Email) 

  • Datum der Veranstaltung

  • Bezeichnung der Veranstaltung

  • Art der Veranstaltung

  • Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straße, Hausnummer)

  • Anzahl der voraussichtlichen Teilnehmer/Besucher

  • Verantwortliche Person während der Veranstaltung mit Angabe einer Mobilfunknummer

2.    Lageplan/Streckenplan mit Straßenliste und ggf. Angabe von Haltverbotszonen

3.    Bei Vollsperrung: Umleitungsplan mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke

4.    Versicherungsnachweis zur Veranstalterhaftpflichtversicherung

5.    Veranstaltererklärung

Rechtsgrundlagen

  • § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Verwaltungsvorschrift zur StVO

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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