Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Verkauf von Fahrzeugen

Details

Sie verkaufen Ihr Fahrzeug? Dann beachten Sie bitte:

Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen Erwerber eines Fahrzeuges ihrer Pflicht zur Außerbetriebsetzung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommen. Die Folge ist, dass Sie weiterhin die Kraftfahrzeug-Steuer und eventuell auch die Versicherung zahlen müssen, denn nach dem Gesetz ist der/die eingetragene Fahrzeughalter/in für das Fahrzeug verantwortlich.

Sie können sich dagegen schützen, indem Sie uns einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Kaufvertrag zusenden.

Der sicherste Schutz ist allerdings die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den/die Fahrzeugkäufer/in.

Haben Sie dies nicht getan und ist der Kaufvertrag vollständig ausgefüllt (Kennzeichen; Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers; Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigungen übergeben wurden), von beiden Vertragsparteien unterschrieben und haben Sie sich über die Identität des/der Verkäufers/in versichert, verfolgen wir für Sie die Außerbetriebsetzung oder Umschreibung des Fahrzeuges. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie uns eine Kopie des Kaufvertrages bei uns eingereicht haben.

Probleme gibt es jedoch vor allem dann, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der/die Fahrzeugkäufer/in das Fahrzeug im europäischen Ausland anmeldet, bekommen die deutschen Behörden von der ausländischen Zulassungsstelle zwar in der Regel innerhalb von ca. 2 Monaten eine Meldung, jedoch ist dies nicht sichergestellt. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Nachweise über eine Zulassung im Ausland zu besorgen, was sich regelmäßig als sehr aufwändig und im nicht europäischen Ausland als fast aussichtslos erweist.

Deshalb:
Bei Fahrzeugverkauf im In- oder Ausland: Vor dem Verkauf das Fahrzeug außer Betrieb setzen!

In keinem Fall sollten Sie zur „Absicherung" eines der Zulassungsmerkmale (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Kennzeichen) zurückhalten. Dies verkompliziert im Einzelfall eher den Sachverhalt, als dass es hilfreich ist.

Hinweise

Lassen Sie sich auf jeden Fall den Ausweis des Käufers vorlegen. Wenn Ihnen der Käufer keinen Ausweis zeigen kann ("Ich habe den Ausweis gerade nicht dabei, ich kann aber nicht noch einmal kommen, ich zahle jetzt gleich und nehme das Auto mit"), ist höchste Vorsicht geboten. Bei vielen Fällen zeigt sich im Nachhinein, dass der/des Käufer/in eine falsche Identität angegeben hat.