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Sachkundenachweis für das Schlachten von Tieren

Details

Jede Person, die berufs- oder gewerbsmäßig Tiere betäubt oder tötet, benötigt einen behördlichen Sachkundenachweis. Dies betrifft alle Tätigkeiten zur Handhabung, Pflege, Ruhigstellung, Betäubung und Entblutung von Tieren.

Voraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Sachkundenachweises sind:

  1. ein Nachweis über die theoretische und praktische Prüfung (Lehrgangsbescheinigung einer anerkannten Stelle) oder eine gleichwertige Qualifikation und

    Eine Übersicht der anerkannten Stellen befinden sich zurzeit auf der Internetseite des LANUV: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/toetung-und-schlachtung/sachkundeschulungen-zum-tierschutzgerechten-betaeuben-und-schlachten

    Die Mitteilung zu gleichwertigen Qualifikationen Stand 03.06.2022 kann aktuell der Internetseite des FLI entnommen werden: https://www.fli.de/de/service/nationale-kontaktstelle-nach-eu-tierschutz-schlachtverordnung/

  2. eine Erklärung, dass in den drei Jahren vor Antragstellung keine tierschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren anhängig sind oder waren und kein Zwangsgeld zur Beseitigung festgestellter Verstöße festgesetzt wurde.

Der Antrag ist mit der Schulungsbescheinigung und einem aktuellen Lichtbild unterschrieben bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinäramt einzureichen.

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