Einreichen von Versicherungs- / Berufsgenossenschaftsdaten - Rettungsdienst
Details
Der Einsatz des Rettungsdienstes und des Krankentransportes wird nach der Gebührensatzung des Kreises Borken abgerechnet. Lediglich beim Einsatz eines Fahrzeuges der Feuer- und Rettungswache Bocholt erfolgt die Abrechnung nach der Gebührensatzung der Stadt Bocholt.
Die Gebühren werden im Regelfall durch die Krankenkassen bzw. im Fall eines Arbeitsunfalls durch die Berufsgenossenschaft getragen.
Ihnen ist trotz vorliegender gesetzlicher Krankenversicherung bzw. im Falle eines Arbeitsunfalls ein Gebührenbescheid privat zugestellt worden? Über das Antragsformular können Ihre Daten direkt übermittelt werden.