Einreichen von Versicherungs- / Berufsgenossenschaftsdaten - Rettungsdienst
Details
Die Leistungen des Rettungsdienstes und Krankentransportes werden grundsätzlich nach der Gebührensatzung des Kreises Borken abgerechnet. Eine Ausnahme bildet der Einsatz eines Fahrzeuges der Feuer- und Rettungswache Bocholt: Hier erfolgt die Abrechnung nach der Gebührensatzung der Stadt Bocholt.
Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse oder, im Falle eines Arbeitsunfalls, von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Sollten Sie trotz bestehender gesetzlicher Krankenversicherung oder Berufsgenossenschaft einen privaten Gebührenbescheid erhalten haben, können Sie Ihre Versicherungsdaten direkt über das folgende Formular einreichen:

