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Naturschutz und Landschaftspflege - Förderung

Details

Der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft sind besonders als Lebensgrundlage des Menschen von allgemeinem Interesse.

Damit die Durchführung einer geeigneten Naturschutz- oder Landschaftspflegemaßnahme nicht wegen Geldmangels scheitern muss, werden öffentliche Mittel als Zuschuss bereitgestellt.

Wenn Sie sich z.B. als Bürger oder Verein zugunsten von Natur und Landschaft engagieren möchten, sollten Sie die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch die Untere Naturschutzbehörde prüfen lassen.

Für welche Maßnahmen kann ich einen Zuschuss beantragen?

Die Förderung zielt auf die langfristige Sicherung des Naturhaushaltes, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Vielfalt und Eigenart von Natur und Landschaft ab. Einzelmaßnahmen im Kreisgebiet, die diesen Grundsätzen des Biotop- und Artenschutzes und der Landschaftspflege entsprechen, können finanziell unterstützt werden. Hierzu einige Beispiele:

  • Neuanpflanzung von einheimischen standortgerechten Laubgehölzen (Hecken, Feldgehölze, Baumreihen)

  • Pflege von Gehölzbeständen (Hecken-"Auf-den-Stock-setzen", Kopfbaum-Schneiteln)

  • Erhalten, Anlegen und Wiederherstellen von extensiv genutzten Streuobstwiesen (Pflanz- und Schnittmaßnahmen)

  • Erstellen und Pflegen von naturnahen Kleingewässern· Schutzmaßnahmen zugunsten gefährdeter Tierarten (Krötenzäune, Nisthöhlen usw.)

Nicht förderfähig sind z.B. landschaftsrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder ähnliche behördliche Auflagen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Zu Ihrem Vorhaben können Sie sich jederzeit bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten lassen. Abhängig von der Art der Maßnahme, des Umfangs und der Lage können verschiedene Förderwege eingeschlagen werden. Vor Beginn und nach Abschluss der Maßnahmen führen Mitarbeiter/innen jeweils Ortsbesichtigungen durch.

Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Beratung, Planung und Beantragung der beabsichtigten Maßnahmen, damit Sie möglichst in den Genuss der Fördermittel kommen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass die Maßnahme nicht vor der offiziellen "Zusage" (Bewilligung) begonnen werden darf, zum Teil jedoch vor Ablauf des Bewilligungsjahres fertiggestellt sein muss. Gehölzschnitt ist zudem erst ab Oktober eines Jahres möglich. Der Förderanteil bewegt sich zwischen 40% und 70% der förderfähigen Gesamtkosten, so dass Sie einen gewissen Eigenanteil einkalkulieren sollten.

Stehen mir weitere Förderwege offen?

Als Ansprechpartner steht Ihnen außerdem die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e. V. zur Verfügung.

Möglicherweise kann Ihr Vorhaben als Maßnahme über eine Landschaftsplan-Umsetzung gefördert werden und erspart Ihnen damit den "Antragsweg".

Der Kreis Borken hat zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen wild lebender Pflanzen und Tiere das Kreiskulturlandschaftsprogramm aufgestellt. Zuwendungsempfänger dieses Programmes können Bewirtschafter von Flächen in Schutzgebieten sein. Außerdem wird die Pflege von Streuobstwiesen gefördert.

Weitere Informationen erhalten Sie im Fachinformationssystem Vertragsnaturschutz des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

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