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Bodenrichtwerte

Details

Der Gutachterausschuss ermittelt jährlich zum Stichtag 1. Januar die sogenannten Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB). 

Nach dem Baugesetzbuch und der Immobilienwertermittlungsverordnung ist der Bodenrichtwert ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens, für den im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert bewirken.