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Verkehrswertgutachten

Details

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag berechtigter Personen Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte).

Voraussetzungen

Gutachten beantragen können:

  • Eigentümer

  • Miteigentümer

  • Erben

  • Inhaber von Rechten

  • Bevollmächtigte der zuvor Genannten

  • Gerichte und Behörden

Rechtsgrundlagen

Nach § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

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