Jägerprüfung
Details
Der Kreis Borken ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen. Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines und somit zur Jagdausübung ist das Bestehen der Jägerprüfung.
Die Jägerprüfung ist bei der Jagdbehörde abzulegen, in deren Bezirk die Bewerberin bzw. der Bewerber ihren oder seinen Hauptwohnsitz hat. Die Prüfung findet im April/Mai eines jeden Jahres bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Borken statt. Der genaue Termin wird drei Monate vor Prüfungsbeginn im Amtsblatt bekannt gegeben.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Bewerberinnen und Bewerbern, die die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil der Prüfung oder einen der beiden Teile nicht bestanden haben, ist auf Antrag Gelegenheit zu geben, an einer einmaligen Nachprüfung teilzunehmen. Es wird dann nur der Prüfungsteil geprüft, der zuvor nicht bestanden wurde. Die Nachprüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden.
Hinweise
Die Jagdschule der Kreisjägerschaft Borken e.V., mit ihren Standorten Ahaus und Borken, bietet Vorbereitungskurse zur Erlangung des Jagdscheines an. Lehrgangsbeginn ist jeweils im Januar vor der Prüfung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Kreisjägerschaft Borken e. V.