Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Antrag auf Ausstellung einer Sachkundebescheinigung Betäubung Ferkelkastration

Details

Ab dem 01.01.2021 ist für die Kastration von unter 8 Tage alten Ferkeln eine Betäubung bei der Kastration gesetzlich vorgeschrieben. Die Betäubung von Ferkeln bei der Kastration darf laut Tierschutzgesetz nur von einem Tierarzt oder Tierärztin durchgeführt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass auch andere Personen, wie z.B. Landwirte, die Betäubung von Ferkeln bei der Kastration unter gewissen Voraussetzungen ausführen dürfen.

Die Vorrausetzungen für die Betäubung von Ferkeln bei der Kastration werden durch die Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung – FerkBetSachkV) geregelt.

Für die Durchführung der Betäubung ist ein Sachkundenachweis erforderlich, der auf Antrag vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken erteilt wird.

Weitere Informationen erhalten Sie hier. Lehrgänge zu theoretischen Kenntnissen bieten die Landwirtschaftskammern an. 

Begriffe im Kontext

Betäubung, Ferkel, Tierschutz, Kastration,