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Fahrlehrerlaubnis - Fahrschulwesen

Details

Fahrlehrer/-in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Bus) erworben werden.

Ausbildungsdauer
Klasse BE: 12 Monate
Klasse A: Zusätzlich ein Monat
Klasse CE/DE: Zusätzlich mind. 2 Monate

Verschiedene Fahrlehrerausbildungsstätten bieten die Möglichkeit, die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE bzw. DE in einem kompakten Lehrgang zu erwerben.

Notwendige Schritte zum Fahrlehrer

  • Anmeldung bei der Fahrlehrerausbildungsstätte

  • Antrag auf Erteilung einer Anwärterbefugnis

  • Weitere Informationen über den Ablauf der Ausbildung sind bei den Fahrlehrerausbildungsstätten erhältlich.

Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Begriffe im Kontext

Fahrlehrer, Fahrschule, Auto, Führerschein, Fahrschulwesen
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