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Fahrschulerlaubnis - Fahrschulwesen

Details

Wenn Sie eine Fahrschule eröffnen wollen, brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dafür müssen viele rechtliche Anforderungen erfüllt werden.
Die Fahrschulerlaubnis wird formlos beantragt.

Voraussetzungen

  • Räumlichkeiten der künftigen Fahrschule befinden sich im Landkreis Borken

  • Bewerber muss mind. 25 Jahre alt sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die eine Unzuverlässigkeit begründen (Nachweis: Führungszeugnis)

  • Bewerber muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt

  • Bewerber muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein

  • Bewerber muss erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben

  • Bewerber muss den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung haben

Unterlagen

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines

  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer

  • Eine formlose und schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde

  • Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung

  • Schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen

  • Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge für die beantragten Fahrerlaubnisklassen

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)

  • Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten

  • Nutzungsvertrag und Erklärung über die Unterrichtszeiten (nur bei gemeinsamer Nutzung durch 2 oder mehrere Fahrschulen)

  • Führungszeugnis, das Sie bei Ihrem Rathaus beantragen müssen (Belegart 0B, nicht älter als 6 Monate)

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft

Verfahrensablauf

Nach Abnahme der Fahrschulräumlichkeiten wird die Fahrschulerlaubnis erteilt.

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