Fahrschulerlaubnis - Fahrschulwesen
Details
Wenn Sie eine Fahrschule eröffnen wollen, brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dafür müssen viele rechtliche Anforderungen erfüllt werden.
Die Fahrschulerlaubnis wird formlos beantragt.
Voraussetzungen
Räumlichkeiten der künftigen Fahrschule befinden sich im Landkreis Borken
Bewerber muss mind. 25 Jahre alt sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die eine Unzuverlässigkeit begründen (Nachweis: Führungszeugnis)
Bewerber muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt
Bewerber muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein
Bewerber muss erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben
Bewerber muss den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung haben
Unterlagen
Amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines
Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
Eine formlose und schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung
Schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen
Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge für die beantragten Fahrerlaubnisklassen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
Nutzungsvertrag und Erklärung über die Unterrichtszeiten (nur bei gemeinsamer Nutzung durch 2 oder mehrere Fahrschulen)
Führungszeugnis, das Sie bei Ihrem Rathaus beantragen müssen (Belegart 0B, nicht älter als 6 Monate)
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
Verfahrensablauf
Nach Abnahme der Fahrschulräumlichkeiten wird die Fahrschulerlaubnis erteilt.