Führerschein auf Probe / Aufbauseminar
Details
Nach dem Erwerb des Führerscheines müssen Sie sich in einer Probezeit von 2 Jahren bewähren. Erweisen Sie sich in dieser Zeit als Verkehrssünder/in, wird die Probezeit unwiderruflich um weitere zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie eine Nachschulung, auch Aufbauseminar genannt, absolvieren.
Folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Konsequenzen:
Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße (geregelt in Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung).
Folge: Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre (bei Nichtteilnahme wird die Fahrerlaubnis entzogen).
Ein weiterer schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. zwei weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar.
Folge: Schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ein weiterer schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. zwei weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße nach Ablauf der Frist zur Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung.
Folge: Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten möglich.
Sollten im Einzelfall bereits aufgrund der Art des Verkehrsverstoßes Zweifel an der Kraftfahreignung entstehen, so ist die Fahrerlaubnisbehörde gehalten, den Fahranfänger zur Vorlage eines Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle aufzufordern. Bei Verkehrsverstößen während der Restprobezeit nach der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wird ebenfalls die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert.