Führerschein - Punktesystem
Details
Mit der Einrichtung des FAER war die Umstellung vom Mehrfachtäter-Punktsystem auf das Fahreignungs-Bewertungssystem (FEBS) verbunden. Zum Schutz vor Gefährdung sieht das FEBS vor, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde bei wiederholten Verstößen stufenweise Maßnahmen gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis ergreift, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Sowohl die Ermahnung als auch die Verwarnung enthalten den Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar (FES) freiwillig besucht werden kann, um das Verkehrsverhalten zu verbessern (§ 4 a StVG). Bis zu einem Punktestand von fünf Punkten kann bei Teilnahme an einem FES der Punktestand um einen Punkt reduziert werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG).
4 bis 5 Punkte - Ermahnung: Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem FES mit Punktereduzierung
6 bis 7 Punkte - Verwarnung: Es erfolgt ein Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis
8 und mehr Punkte - Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die vorangehenden Stufen durchlaufen wurden.
Im Fall der Verwarnung ergeht zusätzlich der Hinweis, dass bei Besuch eines FES kein Punkteabzug mehr gewährt wird. Der Verwarnte wird jetzt auch darüber unterrichtet, dass bei Erreichen von acht oder mehr Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird (Maßnahmenstufe 3). Der Inhaber der Fahrerlaubnis gilt bei Erreichen dieser Schwelle als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.