Jagdwesen
Details
Der Kreis Borken ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung.
Die Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) geregelt.
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet (Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk) wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann.
Jagdbezirke im Kreis Borken
Die Grundfläche des Kreises Borken teilt sich in 391 Jagdbezirke auf, davon sind 181 Eigenjagdbezirke und 210 gemeinschaftliche Jagdbezirke. Den gemeinschaftlichen Jagdbezirken steht ein Vorstand vor, der von den einzelnen Jagdgenossen, d. h. den Grundstückseigentümern eines Jagdbezirkes, gewählt wird. Die einzelnen Jagdbezirke werden in der Regel an Jägerinnen bzw. Jäger verpachtet oder durch die jeweilige Eigentümerin bzw. den jeweiligen Eigentümer selbst bejagt.
Im GeoDatenAtlas Jagdbezirke sind die Abgrenzung und die Bezeichnung der Jagdbezirke im Kreis Borken durch Klick auf den jeweiligen Jagdbezirk sofort abrufbar.
Hinweise
Autofahrern kann es passieren, dass sie aufgrund eines Wildunfalles mit dem Jagdausübungsberechtigten (Pächterin/Pächter oder Eigentümerin/Eigentümer) in Berührung kommen, um sich z. B. diesen Wildunfall für die Versicherung bestätigen zu lassen. Die Polizeistationen im Kreis verfügen über eine entsprechende Adressenliste der Ansprechpersonen für die einzelnen Jagdbezirke.