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Gruppenbelehrung für Schulen nach dem Infektionsschutzgesetz

Details

Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

Die Belehrungen werden hauptsächlich online angeboten. In Ausnahmefällen können in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt noch Präsenzveranstaltungen in der Nebenstelle Ahaus durchgeführt werden.



Online-Belehrungen für Schulen

Der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.

Dazu muss jede Schule zunächst eine entsprechende Anfrage an das TZG über ifsg@tz-glehn.de stellen.
Bitte geben Sie bei der Anfrage folgende Informationen an:

  • Bezeichnung Schule

  • Anschrift Schule

  • Name Ansprechperson (Kontaktperson für das TZG für die Abwicklung der Belehrung)

  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer Ansprechperson

  • Anzahl der Teilnehmenden

  • Wunschtermin für die Gruppenbelehrung

Anfrage Gruppenbelehrung stellen 


Nach erfolgter Freigabe durch den Kreis Borken wird die Schule durch das TZG kontaktiert und der Ablauf der Gruppenbelehrung wird erläutert. Nach Austausch der Teilnehmerdaten bekommt die Schule einen zeitlich befristeten Link zu einem Belehrungsfilm zugeschickt. Diesen Film müssen die Teilnehmenden in Begleitung einer Lehrkraft gemeinsam in einem Raum oder an einzelnen Endgeräten anschauen. Daneben muss die Schule bestätigen, dass das Merkblatt zur Belehrung gemeinsam im Unterricht gelesen wurde.

Nachdem die Belehrung erfolgreich absolviert wurde, erhält die Schule per E-Mail für jede teilnehmende Person eine Bescheinigung über die Teilnahme.



Teilnahme von minderjährigen Personen

Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen muss daneben eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gesammelt an das TZG übermittelt werden; Formular unter Downloads.



Nachträgliche Anmeldung zur Gruppenbelehrung

Nachträgliche Anmeldungen, die auch im Nachgang als Teilnahme an der Gruppenbelehrung gewertet werden, können bis zu 14 Tage nach der Gruppenbelehrung durch die Schule per E-Mail an belehrung@kreis-borken.de vorgenommen werden. Nach Prüfung wird ein Gutschein-Code erzeugt, der die einzelne Person zur kostenfreien Teilnahme berechtigt.



Präsenz-Belehrungen für Schulen

Gruppenbelehrungen als Präsenzveranstaltungen werden nur noch in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt in der Nebenstelle Ahaus durchgeführt.



Ersatzbescheinigung / Zweitschrift

Wenn Sie bereits an einer Belehrung beim Kreis Borken teilgenommen haben, kann bei Verlust des Originals bis zwei Jahre nach der Erstbelehrung eine Ersatzbescheinigung/Zweitschrift gegen eine Gebühr von 10,00 EUR ausgestellt werden.

Bitte fordern Sie die Ersatzbescheinigung/Zweitschrift unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Datum der Erstbelehrung per E-Mail über belehrung@kreis-borken.de an.

Hinweise

  • Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Wenn Sie online an der Belehrung teilnehmen, ist die Einverständniserklärung vorab an ifsg@tz-glehn.de zu senden.

  • Eintägige Berufsfelderkundung der Jahrgangsstufe 8 - die gesetzliche Formulierung "auf Dauer" und "regelmäßig" wird hierbei nicht erfüllt, daher ist keine Belehrung erforderlich.

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