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Gruppenbelehrung für sonstige Institutionen nach dem Infektionsschutzgesetz

Details

Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.


Online-Belehrungen für sonstige Institutionen

Der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.

Dazu muss jede Institution zunächst eine entsprechende Anfrage an das TZG über ifsg@tz-glehn.de stellen.
Bitte geben Sie bei der Anfrage folgende Informationen an:

  • Bezeichnung Institution

  • Anschrift Institution

  • Name Ansprechperson (Kontaktperson für das TZG für die Abwicklung der Belehrung)

  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer Ansprechperson

  • Anzahl der Teilnehmenden

  • Wunschtermin für die Gruppenbelehrung

Anfrage Gruppenbelehrung stellen 


Bei minderjährigen Teilnehmenden muss daneben eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gesammelt an das TZG übermittelt werden; Formular unter Downloads.

Nach erfolgter Freigabe durch den Kreis Borken wird die Institution durch das TZG kontaktiert und der Ablauf der Gruppenbelehrung und die Zahlungsabwicklung werden erläutert. Nach Austausch der Teilnehmerdaten bekommt die Institution einen zeitlich befristeten Link zu einem Belehrungsfilm zugeschickt. Diesen Film müssen die Teilnehmenden gemeinsam in einem Raum oder an einzelnen Endgeräten anschauen. Daneben muss die Institution bestätigen, dass das Merkblatt zur Belehrung gemeinsam gelesen wurde.

Nachdem die Belehrung erfolgreich absolviert wurde, erhält die Institution per E-Mail für jede teilnehmende Person eine Bescheinigung über die Teilnahme.


Ersatzbescheinigung / Zweitschrift

Wenn Sie bereits an einer Belehrung beim Kreis Borken teilgenommen haben, kann bei Verlust des Originals bis zwei Jahre nach der Erstbelehrung eine Ersatzbescheinigung/Zweitschrift gegen eine Gebühr von 6,00 EUR ausgestellt werden.

Bitte fordern Sie die Ersatzbescheinigung/Zweitschrift unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Datum der Erstbelehrung per E-Mail über belehrung@kreis-borken.de an.

Hinweise

  • Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Wenn Sie online an der Belehrung teilnehmen, ist die Einverständniserklärung vorab an ifsg@tz-glehn.de zu senden.

  • Eintägige Berufsfelderkundung der Jahrgangsstufe 8 - die gesetzliche Formulierung "auf Dauer" und "regelmäßig" wird hierbei nicht erfüllt, daher ist keine Belehrung erforderlich.