Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatzschein)
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Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) gestohlen oder haben Sie ihn verloren? Gegen Vorlage von einigen Unterlagen können wir Ihnen einen Ersatz-Fahrzeugschein aushändigen. Hat die Erwerberin bzw. der Erwerber den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nach dem Kauf verloren, ist zwingend der Kaufvertrag erforderlich, aus dem die Übergabe des Scheines ersichtlich ist.