Antrag auf Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
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Sozialhilfe ist ein Oberbegriff für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII).
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.