Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatzbrief)
Details
Die Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) ist ein besonders wichtiges Dokument. Sie weist die Halterin bzw. den Halter eines Fahrzeugs aus und ist daher von zentraler Bedeutung für Eigentums- und Besitzverhältnisse.
Ein Verlust oder Diebstahl sollte deshalb unbedingt sorgfältig überprüft und nach Möglichkeit ausgeschlossen werden, bevor ein Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments gestellt wird.
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II dennoch nicht auffindbar sein, kann nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen eine Ersatzbescheinigung beantragt werden.
Da es sich um ein sicherheitsrelevantes Dokument handelt, sind dabei verschiedene Prüfungen und Fristen einzuhalten.
Hat die Erwerberin bzw. der Erwerber den Fahrzeugbrief nach einem Kauf verloren, ist zwingend der Kaufvertrag vorzulegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Übergabe übergeben wurde.
Kosten
Hinweise
Unterlagen
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
den aktuell gültigen HU-Bericht
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige (bei Diebstahl) oder (bei Verlust) eine Erklärung an Eides Statt über den Verlust des Fahrzeugbriefes. Die Erklärung an Eides Statt kann nur vom Fahrzeughalter persönlich bei einem Notar Ihrer Wahl oder bei einer der drei Zulassungsstellen des Kreises Borken abgegeben werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass vor Aushändigung eines neuen Fahrzeugbriefs der alte Brief im Verkehrsblatt für ungültig erklärt werden muss. Die sogenannte Aufbietung nimmt einige Wochen in Anspruch.

