Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatzbrief)
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Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) gestohlen oder haben Sie ihn verloren? Gegen Vorlage von einigen Unterlagen können wir Ihnen einen Ersatz-Fahrzeugbrief aushändigen. Hat die Erwerberin bzw. der Erwerber den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nach dem Kauf verloren, ist zwingend der Kaufvertrag erforderlich, aus dem die Übergabe des Briefes ersichtlich ist.