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Beurkundungen: Elterliche Sorge (Sorgerecht)

Details

Hinweis:

Beurkundungen zur Elterlichen Sorge können nur für Elternteile aufgenommen werden, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren.


Zum Thema "Elterliche Sorge" beraten und unterstützen wir Sie gerne in folgenden Angelegenheiten:

  • zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.

  • mit der Beurkundung von Sorgeerklärungen.

  • mit der Erstellung einer Bescheinigung, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde (auch "Negativattest" oder "Negativbescheinigung" genannt).


Ansprechpersonen

Die für Ihren Wohnort zuständige Ansprechperson finden Sie in dieser Liste:

Isselburg, Legden, Südlohn

Frau Niebur

telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 08.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung


Vreden

Frau Lask

telefon. Sprechzeiten: montags 8.30-12.00 Uhr / mittwochs bis freitags 8:30-12.00 Uhr und nach Vereinbarung


Raesfeld, Stadtlohn

Herr Hövelbrinks

telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung


Heiden, Velen

Frau Paß

telefon. Sprechzeiten: montags bis freitags 8:30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung


Gescher, Heek, Reken

Frau Steverding

telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung


Rhede, Schöppingen

Frau Meyer

telefon. Sprechzeiten: montags und donnerstags 8.30-16.00 Uhr / mittwochs und freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

Begriffe im Kontext

Beurkundung, Anerkennung, Nichteheliches Kind, Nicht miteinander verheiratet, getrenntlebend, Alleinerziehend, Sorgeerklärung, Sorgerechtsbescheinigung, Unverheiratet, Urkunde, Beistandschaft des Jugendamts, Jugendamt als Beistand
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