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Wechselkennzeichen

Details

Seit dem 02.07.2012 können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem gemeinsamen Wechselteil zugelassen werden. Das Wechselkennzeichen darf immer nur jeweils an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden.

Das Fahrzeug, das nicht genutzt wird und an dem sich das vollständige Kennzeichen nicht befindet, darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Kosten

Gebühr im Regelfall:

  • zwischen 25,90 € und 36,10 € bei einer Umschreibung innerhalb und

  • zwischen 36,20 € und 51,50  € bei einer Umschreibung eines auswärtigen Fahrzeugs (je nach Fallgestaltung)

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zuteilung des Wechselkennzeichens:

  • Zulassung von 2 Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen für den selben Halter

  • Fahrzeuge müssen zur gleichen Fahrzeugklasse gehören

  • Fahrzeugklassen: Klasse M1, Klasse L, Klasse O1 Kennzeichen müssen die gleiche Anzahl und Abmessung aufweisen

  • Kann auch für historische Fahrzeuge als H-Kennzeichen verwendet werden

  • Können nicht als Saison-, Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen geführt werden, ebenfalls nicht für rote und grüne Kennzeichen

  • Kein verkleinertes Wechselkennzeichen (Leichtkraftrad-Kennzeichen) möglich

  • Das Wechselkennzeichen darf mit dem gemeinsamen und dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil insgesamt nur 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) beinhalten.

  • In der Regel fertigen die Schilderstellen die Wechselkennzeichen nur auf vorherige Bestellung an.

Unterlagen

Für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens benötigen Sie:

  • zwei elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Wechselkennzeichen

  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) (nicht bei Neuwagen)

  • den aktuell gültigen HU-Bericht (nicht bei Neuwagen)

  • die Kennzeichen (falls das Fahrzeug bereits auf ein normales Kennzeichen zugelassen ist)

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

  • eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint

  • Bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf  minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten, SEPA-Lastschriftmandat und Personalausweise beider Elternteile (ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung) vorgelegt werden.

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