Wechselkennzeichen
Details
Seit dem 02.07.2012 können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem gemeinsamen Wechselteil zugelassen werden. Das Wechselkennzeichen darf immer nur jeweils an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden.
Das Fahrzeug, das nicht genutzt wird und an dem sich das vollständige Kennzeichen nicht befindet, darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.