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Fördermittel für Kindertagespflege (Erhalt von Plätzen - Kreismittel)

Details

Die Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit wird durch eine umfassende frühe Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig unterstützt. Daher bieten Bund und Länder unterschiedliche Förderprogramme zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung an. Diese Förderprogramme finden Sie in den nachfolgenden Punkten.

Kreismittel zum Ausbau der Kindertagespflege

Seit 2005 wird der rechtliche Rahmen für die Kindertagespflege fortlaufend weiterentwickelt. Einhergehend sind die Angebote der Kindertagespflege ausgebaut worden und deren Bedeutung in der Betreuungsbedarfsplanung ist kontinuierlich gestiegen. Kindertagespflege ist dabei ein gleichrangiges Angebot zur Kita-Betreuung.

Die Städte mit eigenem Jugendamt und der Kreis Borken haben sich erstmals zum 01.04.2006 auf einheitliche Tagespflegerichtlinien im Kreis Borken verständigt und diese zum 01.01.2009, 01.08.2013 und 01.08.2018 auf Basis der rechtlichen Veränderungen und der Bedarfsentwicklung fortgeschrieben.

Mit der Weiterentwicklung der Tagespflegerichtlinien zum 01.08.2021 werden die Anforderung aus der KiBiz Revision wie auch Qualitäts- und Förderungsverbesserungen aufgenommen. So sind die Stundensätze für die Förderung, die Vertretungsbetreuung und die Miet- und Nebenkostenbezuschussung in Großtagespflegestellen verbessert und eine Erhaltungsförderung zur Ausstattung der Tagespflegestellen neu eingeführt worden. Ebenso werden in den neuen Richtlinien die gestiegenen fachlichen Anforderungen an die Kindertagespflege berücksichtigt.