Wiederzulassung ohne Halterwechsel
Details
Ein Fahrzeug soll nach einer Außerbetriebsetzung wieder auf denselben Halter bzw. auf dieselbe Halterin zugelassen werden.
Fahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen auch online auf den bisherigen Fahrzeughalter wieder zugelassen werden.
Online-Dienste
Kosten
Unterlagen
Für die Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges für den bisherigen Fahrzeughalter, benötigen Sie:
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)
die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)
den gültigen HU-Bericht
einen gültigen Personalausweis oder. Reisepass
ein ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (vollständig ausgefüllt und vom Halter unterschrieben)
eine ► Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
Kennzeichenschilder, falls diese verwendet werden sollen
Bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die ► Vollmachten, Fahrerlaubnis, ► SEPA-Lastschriftmandat und Personalausweise beider Elternteile (ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung) vorgelegt werden.

